Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Pacon Real Estate GmbH ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website pacon-re.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Einige Bilder verfügen möglicherweise nicht über ausreichende Alternativtexte
- Einige interaktive Elemente (z. B. Karussell-Komponenten, Dialogfenster) sind möglicherweise noch nicht vollständig per Tastatur und Screenreader bedienbar
- Kontrastanforderungen werden in einzelnen dekorativen Elementen möglicherweise nicht durchgehend erfüllt
b) Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit wird keine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG geltend gemacht.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Extern eingebundene Inhalte (z. B. Kartenansichten oder Videos von Drittanbietern) unterliegen nicht unserem direkten Einfluss und fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 L-BGG.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10. April 2026 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02. Juni 2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Dann teilen Sie uns diese bitte mit. Sie können uns auch Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit stellen.
Pacon Real Estate GmbH
Im Schuhmachergewann 6
D-69123 Heidelberg
Telefon: +49 (0) 6221 73 64-800
E-Mail: info@pacon-re.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.